Gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 sowie in Übereinstimmung mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben alle derzeitigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bewerberinnen und Bewerber, sonstige Beschäftigte, Mitglieder der Gesellschaftsorgane, freiberuflich Tätige sowie weitere Dritte die Möglichkeit,
vertraulich Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften zu melden.
Alle Meldungen müssen
wahrheitsgemäß, konkret und nachvollziehbar erfolgen und sich auf tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße gegen deutsches oder europäisches Recht beziehen.
Die von Ihnen übermittelten Informationen werden
vertraulich behandelt, und der gemeldete Vorfall wird sorgfältig geprüft. Personenbezogene Angaben werden nur verarbeitet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Weitergabe Ihrer Identität an Vorgesetzte, leitende Stellen oder andere unternehmensinterne Personen erfolgt
nur, wenn hierfür eine
gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
Bitte übermitteln Sie keine medizinischen Angaben oder personenbezogene Daten Dritter, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass der gesetzliche Schutz Ihrer Identität oder Ihrer Rechte als hinweisgebende Person verletzt wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige externe Meldestelle zu wenden:
Den vollständigen Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) finden Sie hier: 👉 HinSchG im Bundesgesetzblatt
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/